Wohngeld Plus
Jetzt Anspruch prüfen und einfach beantragen!
Viele Menschen haben Anspruch aufs neue Wohngeld Plus. Lies hier bei uns, ob du dabei bist. Und wenn das so ist, helfen wir dir mit einfachen „So wird’s gemacht“-Videos und allen Formularen durch den Wohngeldantrag. Damit du dein Recht auch bekommst. Denn der Staat erstellt Formulare gern so, dass wir abgeschreckt werden, unsere Rechte wahrzunehmen. Lass du dich nicht entmutigen. Wir helfen dir da durch. Und klar: Alle Unterlagen, die wir hier verlinken, sind neutral. Keiner wird merken, dass du die von der LINKEN Altmarkkreis Salzwedel hast. Aber erzähl es gern weiter und hilf anderen, ihre Ansprüche wahrzunehmen. Damit für möglichst viele Menschen gilt: Weniger Miete, mehr Leben.
Wohngeld – was ist das eigentlich?
Wohngeld ist keine Sozialhilfe. Wohngeld ist kein Bürgergeld, früher Hartz IV. Wohngeld ist ein Zuschuss vom Staat, der allen mit geringen und mittleren Einkommen hilft, die Wohnkosten zu bezahlen. Wohngeld hilft also Mieterinnen und Mietern. Aber auch Leute, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung oder sogar im Heim leben, können Wohngeld beantragen. Wir listen hier exemplarisch Beispiele auf, bei denen sich ein Wohngeldantrag im Altmarkkreis Salzwedel lohnen könnte.
Für wen lohnt sich Wohngeld?
Du wohnst allein und hast im Monat weniger als 1.400 Euro Einkommen? Deine Warm-Miete sind mehr als nur 100 Euro? Wir raten dir zum Wohngeldantrag.
Ihr lebt zu zweit und habt im Monat weniger als 2.100 Euro Einkommen? Eure Warm-Miete sind mehr als nur 100 Euro? Wir raten euch zum Wohngeldantrag.
Ihr seid zu zweit, habt 1 Kind und im Monat weniger als 3.400 Euro Einkommen? Eure Warm-Miete sind mehr als nur 100 Euro? Wir raten euch zum Wohngeldantrag.
Ihr seid zu zweit, habt 2 Kinder und im Monat weniger als 4.600 Euro Einkommen? Eure Warm-Miete sind mehr als nur 100 Euro? Wir raten euch zum Wohngeldantrag.
Du bist alleinerziehend mit Kind und hast im Monat maximal 2.100 Euro Einkommen? Deine Warm-Miete sind mehr als nur 100 Euro? Wir raten dir zum Wohngeldantrag.
Du studierst und bekommst BAFöG oder Geld von deinen Eltern? Auch wenn das sehr wenig oder nicht genug Geld sein kann, zeigt der Staat Student:innen in Sachen Wohngeld die Ar...karte. Mit ein paar Ausnahmen:
- Alleinerziehende Studierende: Hier leitet sich der Wohngeldanspruch vom Kind ab.
- Studierende mit (Ehe-)Partner:in: Hier leitet sich der Wohngeldanspruch vom Partner bzw. der Partnerin ab, auch wenn dieser oder diese Leistungen vom Jobcenter bezieht. Nur zu gut verdienen darf der/die Partner:in nicht.
- Studierende, die keinen BAFöG Anspruch haben: Gründe dafür können beispielsweise sein: Die Ausbildung ist nicht förderfähig oder die Förderungshöchstdauer = Regelstudienzeit ist erreicht.
Du bist in der Ausbildung, wohnst nicht mehr zu Hause und die Vergütung reicht nicht für Miete und Leben?
Da greift vielleicht die BAB, die Berufsausbildungsbeihilfe. Wir raten dir trotzdem zum Wohngeldantrag. Warum? Stellst du den fristwahrenden Wohngeldantrag, (siehe Punkt 1. weiter unten) bekommst du, wenn die BAB nichts für dich ist, ab dem Antragstermin dein Wohngeld in der Ausbildung. Und ist die BAB genau das Richtige für dich, weist dich die Wohngeldstelle darauf hin. Und dann stellst du den BAB Antrag.
Du bekommst Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter? Wer Bürgergeld (vorher Hartz 4) oder Grundsicherung im Alter bekommt, erhält bereits Geld vom Staat. In diesen Geldern sind auch die Kosten der Wohnung berücksichtigt. Für diese Menschen ist der Wohngeldantrag deshalb meistens nicht geeignet.
Wohngeld im Altmarkkreis Salzwedel beantragen
1. Frist wahren
Fülle zuerst einen formlosen, fristwahrenden Antrag aus. Der sichert ab, dass du später ab diesem Datum auch rückwirkend Wohngeld bekommst – wenn dein Antrag erfolgreich ist. Hier findest du einen Vordruck. Die Adresse der Wohngeldstelle für jeden der in der Hansestadt Salzwedel wohnt lautet:
Wohngeldbehörde Hansestadt Salzwedel
Am Schulwall 1
29410 Hansestadt Salzwedel (Salzwedel)
Die Adresse der übergeordneten Behörde für Wohngeld in unserem Landkreis lautet:
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel
Karl-Marx-Str.32
29410 Salzwedel
Und wenn du doch vergisst, den ausführlichen Antrag später fristgerecht einzusenden – kein Problem: Du kannst den Wohngeldantrag jederzeit wieder stellen.
2. Antrag ausfüllen
Nach deinem formlosen Antrag schickt dir die Wohngeldstelle per Post das Antragsformular. Wenn du darauf nicht warten willst, findest du hier den Wohngeldantrag zum Download. Der lässt sich auf vielen Geräten bequem digital ausfüllen und dann ausdrucken. Oder er wird leer ausgedruckt und dann mit dem Stift ausgefüllt.
Zum einfachen Ausfüllen des Antrags haben unsere Hamburger Genoss:innen zwei „So wird’s gemacht“-Videos oder How-to-Videos erstellt. Eins hilft Rentnerinnen und Rentnern beim Ausfüllen. Das andere zeigt exemplarisch für eine Familie mit Kindern, wie es geht. Den ausgefüllten Antrag druckst du dann am besten aus und schickst ihn zusammen mit den weiteren Unterlagen (siehe 3. / Checkliste) an die Wohngeldstelle in Salzwedel oder Gardelegen. Wir empfehlen dringend, eine Kopie zu machen oder – wenn du digital ausgefüllt hast – das PDF auf deinem Rechner zu speichern. So weißt du selbst auch später noch, welche Angaben du gemacht hast.
Alle Infos sind bestmöglich geprüft. Ein Hinweis aber muss sein: Die Nutzung der Erläuterungen im Video/auf der Webseite erfolgt auf eigene Gefahr. Die darin enthaltenen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.
3. Fehlende Unterlagen nachreichen
Zusätzlich zu deinem Antrag braucht die Wohngeldstelle noch einige Unterlagen von dir. Das können Verdienstbescheinigungen vom Arbeitgeber, Bescheinigungen des Vermieters oder Kontoauszüge sein. Nachdem du deinen ersten Antrag abgeschickt hast, erhältst du sehr schnell einen Brief von der Behörde. Dort steht, was du noch einreichen musst. Formulare, die du oder beispielsweise dein Arbeitgeber ausfüllen sollst, werden dir ebenfalls zugeschickt. Wenn du alles zusammengetragen und ausgefüllt hast, schickst du das an die Wohngeldstelle. Und denk immer daran:
Der Aufwand lohnt: 2100 Euro Wohngeld pro Jahr für Erika Mustermann
Erika Mustermann, die Rentnerin aus unserem Video, hätte mit ihrem Einkommen und ihrer Miete einen monatlichen Wohngeld-Anspruch von 175 Euro – das sind 2100 Euro im Jahr. Nicht schlecht, oder?
Zwei weitere Beispiele: Eine Alleinerziehende mit einem Kind: Sie verdient monatlich 2200 Euro brutto. Ihre Warmmiete kostet 780 Euro. Ihr Anspruch auf Wohngeld liegt bei 268 Euro – Monat für Monat.
Eine Familie mit zwei Kindern: Die Eltern verdienen zusammen 4600 Euro brutto pro Monat. Die Warmmiete liegt bei 1100 Euro. Sie haben Anspruch auf 81 Euro Wohngeld – Monat für Monat.
DIE LINKE hilft – unsere Sozialberatungen
Digital ist nichts für dich? Oder du hast noch Fragen zum Antrag? Dann komm zu unseren Sprechstunden. Die finden jeden Donnerstag ab 15 Uhr in unserem Kreisbüro (Neuperverstraße 47, 29410 Salzwedel) statt.
Diese Beratungen gibt es von der LINKEN in vielen Bundesländern. Frag ruhig mal in deinem Orts-, Kreis- oder Bundesverband nach.